Neben den gesetzlich verbindlichen Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Brandschutzbeauftragten gibt es noch viele zusätzliche Aufgaben, welche im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz oder dem Brandschutz stehen und im Rahmen der unternehmerischen Fürsorgepflicht und der damit verbundenen Verantwortung zu erfüllen sind.
Unser Beauftragtenwesen umfasst unter anderem die Themen Brandschutz, Strahlenschutz oder auch Gefahrstoffmanagement. Egal in welchem Bereich – unsere externen Beauftragten können als Fachberater mit hoher Expertise verstanden werden und stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.