Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz

Der Mensch steht für uns im Mittelpunkt!

In der heutigen Zeit verbringen die meisten Menschen den Großteil Ihres Tages an ihrem Arbeitsplatz. In Folge dessen liegt es in der unternehmerischen Fürsorgepflicht die Gesundheit der Menschen während der Ausübung ihrer Tätigkeiten zu schützen, um so Leid zu vermeiden und Wertschätzung zu vermitteln. Arbeitsunfälle oder auch berufsbedingte Erkrankungen in Kombination mit hohen Ausfallzeiten und bleibenden Schäden führen zu enormen zwischenmenschlichen und wirtschaftlichen Konflikten, die es zu vermeiden gilt!

Durch eine umfassende arbeitssicherheitstechnische Betreuung durch unsere Experten sorgen wir dafür, dass Ihre Beschäftigten gesund zur Arbeit erscheinen und die Arbeit gesund auch wieder verlassen. Wir helfen Ihnen die Arbeitssicherheit im Alltag und in Ihrer Unternehmenskultur zu implementieren und reduzieren so nicht nur nachhaltig die Risiken für Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen sondern steigern auch deutlich die Effizienz Ihres Unternehmens! Die Grundlage unseres Handelns bilden einschlägige Vorschriften und Verordnungen auf staatlicher Ebene wie beispielsweise das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz oder auch die Arbeitsstättenverordnung. Weiter konkretisiert wird unser Beratungsansatz auf Basis von einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Unfallversicherungsträger.

Unser ganzheitliches Betreuungsangebot gewährleistet die Rechtssicherheit für Sie als Unternehmensinhaberin oder Unternehmensinhaber, basiert auf einer offenen Kommunikation sowie einer transparenten, verbindlichen und langfristigen Zusammenarbeit auf Augenhöhe.

Marktvorteile durch Expertenwissen!

Sie haben derzeit ein spannendes Projekt im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und benötigen konkrete Unterstützung von unserem Expertenteam? Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne für eine individuelle Erstberatung!

Regelbetreuung im Arbeitsschutz

Im Rahmen einer Regelbetreuung nach DGUV V2 werden Sie von unseren Sicherheitsingenieuren praxisnah, kompetent und in Abhängigkeit Ihrer Betriebsgröße im Arbeitsschutz betreut.

Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

Für uns hat oberste Priorität, dass Ihre Beschäftigten durch die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsaufgaben keiner Gefährdung ausgesetzt sind. In Folge dessen analysieren und beurteilen wir die Arbeitsbedingungen und Arbeitsaufgaben für Sie im Rahmen einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung.

Unterweisungsmanagement

Auf Grundlage Ihrer Gefährdungsbeurteilung und den daraus resultierenden Gefährdungen unterstützen wir Sie bei der Unterweisung Ihrer Beschäftigten nach § 12 Arbeitsschutzgesetz.

Betriebliche Arbeitsschutzorganisation

Wir helfen Ihnen die Arbeitssicherheit im Alltag und in Ihrer Organisation zu implementieren und reduzieren so nachhaltig die Risiken für Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen.

Gesetzliche Vorgaben im Arbeitsschutz

Die Entwicklung der Gesetzgebung in Deutschland.

Im Jahre 1996 wurde das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz in Unternehmen in Deutschland neu geregelt. Es wurde europäisches in nationales Recht umgesetzt. Seitdem regelt das Arbeitsschutzgesetz grundsätzliche Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, welche die Sicherheit bei der Arbeit betreffen. Die Gesundheit der Belegschaft durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes sicherzustellen hat hierbei höchste Priorität. Bedeutet in der täglichen Praxis, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten verantwortlich sind.

Marktvorteile durch Expertenwissen!

Sie haben derzeit ein spannendes Projekt im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und benötigen konkrete Unterstützung von unserem Expertenteam? Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne für eine individuelle Erstberatung!