Der Brandschutz umfasst alle Schutzmaßnahmen, mit deren Hilfe die Entstehung eines Brandes sowie die Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt werden können. Für Arbeitgeber obliegt der betriebliche Brandschutz der Fürsorgepflicht gemäß § 618 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Um die betriebliche Sicherheit zu gewährleisten, müssen Unternehmer sich an die aktuellen und länderspezifischen Vorschriften zum Brandschutz halten.
Auch für Bauherren und Planer spielt der Brandschutz eine wichtige Rolle. Im Rahmen diverser Bauvorschriften benötigen Gebäude ausreichend Möglichkeiten zur Flucht und sollten so beschaffen sein, dass sich ein Brand nicht auf Nachbargebäude ausbreiten kann.
Grundsätzlich wird zwischen dem vorbeugenden und dem abwehrenden Brandschutz unterschieden. Im vorbeugenden Brandschutz finden sich alle präventiven Maßnahmen zur Vermeidung von Bränden. Beim abwehrenden Brandschutz geht es hingegen um die Eindämmung eines entstehenden Brandes durch die Feuerwehr. Er wird erst dann relevant, wenn die Präventivmaßnahmen nicht gegriffen haben.
Um umfassende Schutzmaßnahmen treffen zu können, ist es wichtig, aktuelle Gesetze, Vorschriften und Richtlinien zu berücksichtigen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Lösungen, die in Übereinstimmung mit den baurechtlichen Anforderungen individuell auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Von der Ausarbeitung individueller Brandschutzkonzepte über die vorbeugende Brandbekämpfung bis zur Anfertigung von Flucht- und Rettungsplänen steht Iustina Consulting Ihnen mit fachlichem Know-how zur Seite.
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