Großraumbüro Brandschutz: Ist ein Brandschutzkonzept Pflicht?
Ein Brandschutz-Konzept für Bürogebäude kann je nach den gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen in einem Bundesland Pflicht sein. Brandschutzkonzepte basieren auf mehreren gesetzlichen Verordnungen und sind grundsätzlich erforderlich bei Sonderbauten sowie wenn von baurechtlichen Kriterien abgewichen wird. Unter die Kategorie der Sonderbauten fallen auch Bürobauten und Verkaufsräume mit einer bestimmten Mindestfläche, ebenso wie Hochhäuser und Krankenhäuser.
Die Verpflichtung zur Erstellung eines Brandschutzkonzepts für andere Gebäude hängt von den jeweiligen Regelungen der Landesbauordnung ab, da das Baurecht in Deutschland auf Landesebene geregelt ist. Darüber hinaus kann ein solches Konzept auch von Versicherungen verlangt werden, um die Versicherungsbedingungen zu erfüllen. Es ist in jedem Fall ratsam, die spezifischen Anforderungen der Landesbauordnung und gegebenenfalls die Bedingungen von Versicherungen zu prüfen, um festzustellen, ob ein Konzept für ein Bürogebäude rechtlich erforderlich ist.
Brandschutz Unternehmen – das ist sonst noch wichtig
Im Rahmen des Brandschutzes in Bürogebäuden ist neben dem Brandschutz-Konzept eine Reihe weiterer Aspekte von großer Bedeutung. So ist die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter wichtig, da sie die Grundlage für die Festlegung der benötigten Brandschutz- und Räumungshelfer sowie die Menge der Sammelplätze bilden. Es sollten mindestens 5 % der Belegschaft eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten beziehungsweise Brandschutzhelfer absolvieren, denn diese Helfer spielen eine wichtige Rolle bei brandschutztechnischen Belangen, wie dem Entfernen von Keilen oder dem Melden defekter Beleuchtungsmittel. Ihre Fortbildung sollte in regelmäßigen Abständen, üblicherweise alle drei bis fünf Jahre, durchgeführt werden.
Die Funktionalität des Rettungswegkonzepts ist ein weiterer wesentlicher Punkt. Die Musterbauordnung beschreibt klare Kriterien an die ersten und zweiten Rettungswege. Dabei müssen notwendige Flure ausreichend lang sein, damit sie im Brand- oder Verrauchungsfall sicher genutzt werden können. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist, dass diese Flure nicht durch einengende oder brennbare Materialien beeinträchtigt werden dürfen. Ebenfalls essentiell ist die Durchführung von Gebäuderäumungsübungen in regelmäßigen Abständen, damit alle Mitarbeiter wissen, wie sie sich im Brandfall zu verhalten haben.
Des Weiteren ist die Bestandsaufnahme der brandschutztechnischen Anlagen im Bürogebäude unerlässlich. Je nach Größe und Höhe des Gebäudes können verschiedene Anlagen zur Brandfrüherkennung, Tür- und Toranlagen, Wandhydranten und Handfeuerlöscher erforderlich sein. Die regelmäßige Wartung und Einhaltung von Prüffristen für diese Anlagen sollte immer dokumentiert werden
Checkliste Brandschutz im Büro – Vorlage
- Ermitteln der Mitarbeiteranzahl für Anzahl der Brandschutzbeauftragten
- Brandschutzhelfer in Unternehmen alle 3-5 Jahre fortbilden
- Rettungswegkonzept nach Musterbauordnung sicherstellen
- Den Rettungsweg frei von Einengungen und Brennmaterial halten
- Regelmäßige Gebäuderäumungsübungen durchführen
- Brandschutzanlagen im Büro dokumentieren
- Je nach Größe, Anlagen wie Brandfrüherkennung, Türen, Feuerlöscher prüfen
- Regelmäßige Wartung und Dokumentation der Anlagen