Nach welchen Regelungen richtet sich der Brandschutz in Schulen?
Der Brandschutz in Schulen richtet sich nach verschiedenen Verordnungen und Richtlinien, wobei die DGUV sowie die Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) eine zentrale Rolle spielen. Die MSchulbauR regelt spezifische Anforderungen bezüglich des Brandschutzes für den Bau und Betrieb von verschiedenen Arten von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Das schließt die Grundschule ebenso ein wie Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sonderschulen, Berufsschulen und vergleichbare Schultypen. Die Schulbaurichtlinie befasst sich mit den brandschutztechnischen Aspekten, die für die Sicherheit von Schülern, Lehrkräften und Mitarbeitern in diesen Bildungseinrichtungen entscheidend sind. Neben der MSchulbauR greift auch der Sonderbautatbestand nach der Musterbauordnung (MBO). Dieser umfasst nicht nur Schulen, sondern auch Hochschulen und ähnliche Einrichtungen. Hierbei handelt es sich um allgemeine Vorgaben, die auch den Brandschutz in Bildungseinrichtungen regeln.
Insgesamt sind diese Verordnungen und Richtlinien darauf ausgerichtet, den Brandschutz in Schulen sicherzustellen und entsprechende Standards für die Gestaltung, den Bau und den Betrieb dieser Bildungseinrichtungen festzulegen. Dies gewährleistet die Sicherheit aller Personen innerhalb der Schulgebäude im Falle eines Brandes oder anderer Notfälle.
Wichtig ist zu beachten, dass die Schulbaurichtlinie nicht für alle Arten von Bildungseinrichtungen gilt. Sie ist nicht anwendbar auf Fachhochschulen, Hochschulen, Akademien, Volkshochschulen, Musikschulen, Tanzschulen, Fahrschulen oder ähnliche Bildungseinrichtungen. Zudem variieren die Regelungen je nach Bundesland und Bauaufsichtsbehörde.
Zu welcher Brandklasse gehören Schulgebäude?
Schulgebäude werden je nach ihren spezifischen Eigenschaften unterschiedlichen Gebäudeklassen zugeordnet. In Gebäudeklassen 1 (GK 1) und 2 (GK 2) müssen die Tragwerke die strengeren Anforderungen der GK 3 erfüllen. Dies bedeutet, dass die Tragstrukturen eine erhöhte Feuerwiderstandsfähigkeit besitzen müssen, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verlangsamen und somit mehr Zeit für Evakuierungsmaßnahmen zu gewährleisten. Hingegen müssen bei Schulen der Gebäudeklasse 4 (GK 4) die Bauteile die Standards der GK 5 erfüllen. Hierbei sind bauliche Maßnahmen erforderlich, die den erhöhten Brandschutzanforderungen der GK 5 gerecht werden und somit die Sicherheit im Schulgebäude gewährleisten.
Diesen Bauaufsichtliche Anforderungen müssen Schulgebäude außerdem erfüllen:
- Hochfeuerhemmende tragende Bauteile: Diese sind in Schulgebäuden mit einer Höhe ≤ 13,00 m und einer Fläche je Geschoss ≤ 400 m² zulässig. Alternativ können die Gebäude in Abschnitte von jeweils ≤ 400 m² unterteilt sein. Hierbei handelt es sich um tragende Bauteile, die im Brandfall länger standhalten können.
- Innere Brandwände: In Schulgebäuden müssen innere Brandwände in regelmäßigen Abständen angeordnet sein. Diese Wände sollen die Ausbreitung von Feuer sowie Rauch verhindern oder verzögern.
- Brandwände und Wände von Hallen: Brandwände sind bei Schulgebäuden erforderlich, um verschiedene Räume und Bereiche voneinander abzutrennen und die Ausbreitung von Bränden einzudämmen. In Gebäuden mit hochfeuerhemmenden oder feuerhemmenden tragenden Bauteilen sind anstelle von Brandwänden auch andere Wände zulässig, sofern diese ausreichende Meter lang und feuerfest sind. Alle verwendeten Baustoffe müssen feuerhemmend und rauchdicht sein.
- Hallenwände und Türen: Türen zwischen Hallen und anderen Bereichen wie Treppenräumen und Flur müssen spezifische Brandschutzstandards erfüllen, einschließlich Feuerwiderstand, Rauchdichtigkeit und Selbstschließmechanismen. Hierfür sind detaillierte Raumkonzepte notwendig.
Brandschutzmaßnahmen Schule: Flure, Rettungswege und bauliche Anlagen
Rettungswege und die technischen Anlagen sind beim Brandschutz in Schulen ebenfalls bedeutend. Jeder Unterrichtsraum muss mindestens über zwei unabhängige bauliche Rettungswege zu Ausgängen ins Freie oder notwendigen Treppenräumen verfügen. In Ausnahmefällen kann ein Rettungsweg über Außentreppen oder ähnliche Konstruktionen führen, solange dieser im Brandfall nicht gefährdet ist. Die Breite der Rettungswege muss den Anforderungen entsprechend der Benutzerzahl angepasst sein.
Technische Anlagen wie Rauchableitungen, Blitzschutzanlagen, Sicherheitsbeleuchtung und Alarmierungssysteme sind ebenfalls in Schulen erforderlich. Hallen müssen Öffnungen zur Rauchableitung besitzen, und zudem sollten die Flure und Rettungswege mit Sicherheitsbeleuchtung ausgestattet sein. Alarmierungssysteme ermöglichen eine effektive Evakuierung im Gefahrenfall, während eine Sicherheitsstromversorgung für die reibungslose Funktion der genannten technischen Einrichtungen sorgt. Damit wird gewährleistet, dass im Ernstfall die Sicherheit und Evakuierung der Menschen bestmöglich funktioniert.
Checkliste Brandschutz in der Schule
- Tragwerke und Bauklassen:
- Tragwerke gemäß Gebäudeklasse (GK) überprüfen.
- Feuerwiderstandsfähigkeit für langsamere Feuerausbreitung sicherstellen.
- Rettungswege und Evakuierung:
- Mindestens zwei Rettungswege pro Raum sicherstellen.
- Breite und Länge der Rettungswege prüfen.
- Regelmäßige Evakuierungsübungen durchführen.
- Technische Anlagen und Ausstattung:
- Rauchableitung, Blitzschutz, Sicherheitsbeleuchtung und Alarmierung prüfen.
- Sicherheitsstromversorgung für kritische Einrichtungen überwachen.
- Brandabschottung und -vermeidung:
- Innere Brandwände und Fluchtwege auf Materialien überprüfen.
- Schulung und Fachpersonal:
- Ausreichend Brandschutz- und Räumungshelfer gemäß Mitarbeiteranzahl haben.
- Fortbildung der Brandschutzhelfern gewährleisten.
- Wartung und Prüfung:
- Brandschutzeinrichtungen regelmäßig warten und prüfen.
- Brandschutzkonzept:
- Umfassendes, örtlich angepasstes Brandschutzkonzept erstellen.